Die gleiche Ortsvorwahl soll sowohl für Ortsgespräche als auch für Ferngespräche verwendet werden.

Die gleiche Ortsvorwahl soll sowohl für Ortsgespräche als auch für Ferngespräche verwendet werden.

Problembeschreibung:

Die gleiche Ortsvorwahlnummer sowohl für Ortsgespräche als auch für Ferngespräche konfigurieren.

Lösung:

Speziell in den USA und Kanada ist es häufig der Fall, dass innerhalb einer Vorwahlnummer sowohl Ortsgespräche als auch Ferngespräche durchgeführt werden können. Da ActFax standardmässig die eigene Vorwahlnummer beim Wählen wegläßt, ist in diesem Fall eine spezielle Konfiguration erforderlich. In den folgenden Abschnitten finden Sie Beispiele für derartige Konfigurationen.

Beispiel 1: Eine Vorwahl sowohl für Orts- als auch für Ferngespräche verwenden

Die Vorwahlnummer 311 wird sowohl für Orts- als auch für Ferngespräche verwendet. Alle Nummern die mit '311-1', '311-2' und '311-38' beginnen, sollen als Ferngespräche gewählt werden, alle restlichen Nummern normal als Ortsgespräch:
  • Tragen Sie im Menü Kommunikation / Modem im Feld Ortsvorwahl die Vorwahl 311 ein
  • Tragen Sie im Menü Kommunikation / Modem / Wählparameter im Feld Zusätzliche Ortsvorwahl die Vorwahl 311 ein (ActFax wählt dadurch die Vorwahlnummer auch bei Ortsgesprächen immer mit)
  • Fügen Sie im Menü Kommunikation / Modem / Wählparameter / Optionen / Wählregeln folgende Wählregeln hinzu:
    • 311-1??-???? soll als 1-311-1??-???? gewählt werden
    • 311-2??-???? soll als 1-311-2??-???? gewählt werden
    • 311-38?-???? soll als 1-311-38?-???? gewählt werden

Beispiel 2: Mehrere lokale Ortsvorwahlen verwenden

Die Vorwahlnummern 311, 312 und 318 gehören zum eigenen Ortsnetz. ActFax soll für alle Nummern mit dieser Vorwahl immer die komplette Rufnummer wählen (die Vorwahl wird in diesem Fall nicht weggelassen):

  • Tragen Sie im Menü Kommunikation / Modem im Feld Ortsvorwahl die Vorwahl 311 ein
  • Tragen Sie im Menü Kommunikation / Modem / Wählparameter in den Feldern Zusätzliche Ortsvorwahl die Vorwahlen 311, 312 und 318 ein.

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